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Schlagwort-Archiv: Rechtsbeugung

Staatsanwaltschaft Landau die Inkarnation für Justizwillkür

Staatsanwaltschaft-Landau/Pfalz Hausstürmung unter vorsätzlicher Vorspiegelung falscher Tatsachen

Ein extrem krasser Fall von Justizwillkür ist die widerrechtliche Hausstürmung vom 01.04.2007, angezettelt durch Bertram C. (Staatsanwaltschaft Landau) unter auffällig aktiver Teilnahme des Polizisten Volker W. (Polizeiinspektion Wörth).
Mit wissentlich vorsätzlichen Falschangaben ließ Bertram C. (Staatsanwaltschaft Landau) von Richterin Isabell Br.-Mä. (Amtsgericht Landau) einen Hausdurchsuchungsbeschluss, sowie einen Beschlagnahmebeschluss ausstellen.
Um Bertram C. zu dienen, handelte Richterin Isabell Br.-Mä. in völlig unzulässiger Weise.

Sachverhalt:
Am 03.02.2007 pöbelte Heinz J. vorm Haus der Familie F. die Familie D. an. Unter anderem schrie Heinz J. dabei folgende Sätze: “Die Alte da wird zwangseingewiesen, der Staatsanwalt hat das beantragt und der Richter aus Landau hat dem zugestimmt.” “Der Richter K. aus Landau sagt auch, sowas gehört aus dem Verkehr gezogen. Das sind Asoziale.” “Fragt doch den Richter K. Ich kanns euch schwarz auf weiß zeigen, dass der auch sagt, die Alte ist eine stinkende Geisteskranke.”

Frau Theresia D. gab über diesen Vorfall eine eidesstattliche Versicherung ab. Kurz darauf wurde Frau Theresia D. vom Polizisten Volker W. angerufen. Zielsetzung, Frau Theresia D. sollte eingeschüchtert werden, dies misslang. Daraufhin rief Heinz J. bei Theresia D. ein und versuchte diese einzuschüchtern. Daher schrieb Frau Theresia D. am 20.02.2007 einen weiteren Brief an den Polizisten Volker W..

Soweit die belegbaren wahren Fakten, nach der eidesstattlichen versicherung und dem Video, das, was die Staatsanwaltschaft Landau und die Richter daraus produzierten, um den Justizschützling Heinz J. zu decken und weitere Terroraktionen gegen die Familie F. zu starten.

Als Amtsa Bertram C. die eidesstattliche Versicherung der Frau Theresia D. auf den Tisch liegen hatte, mitsamt dem Strafantrag von D.F., erfand Bertram C. folgende Lüge. Amtsa Bertram C. behauptete (obwohl er wusste, dass die eidesstattliche Versicherung echt war), D.F. hätte die eidesstattliche Versicherung gefälscht.
Dies war nicht das erste Mal dass Bertram C. zum Schutz des Heinz J. mit vorsätzlich falschen Angaben abeitete und auch nicht das letzte Mal. (Dasselbe trifft auch auf OSta Klaus H. zu und weitere Staatsanwälte und Richter)

Richterin Isabell Br.-Mä. stellte einzig auf die Behauptung des Amtsa Bertram C. einen Beschluss zur Hausdurchsuchung und zur Beschlagnahme sämtlicher Elektrogeräte aus. Der Beschluss bezog sich auf die Wohnung von D.F.! Übrigens, richtig gelesen. Sämtliche Elektrogeräte! Nicht Beweismittel, sondern angeordet war und wurde auch getan, das Haus der Fs komplett leer zu räumen!

Somit handelte Richterin Br.-Mä. völlig unzulässig, sie hätte von der Staatsanwaltschaft den Nachweis verlangen müssen, dass die eidesstattliche Versicherung gefälscht ist. In Landau scheint es üblich zu sein, dass Richter sich nicht für Fakten, Tatsachen, Beweismittel interessieren, sondern einzig auf Behauptungen von Amtsanwälten und Staatsanwälten Beschlüsse erlassen und Urteile sprechen.

Unter Leitung von Amtsa Bertram C. findet am 1.04.2007 in Wildwestmanier eine Hausstürmung bei Fs statt

AA Bertram C. ließ es sich nicht nehmen, die Terroraktion gegen Fs zu leiten. Mehrere große Einsatzwagen der Polizei fuhren bei Fs vor! (Anmerkung: Das war zu diesem Zeitpunkt bereits die vierte derartige Unrechtsaktion gegen Fs!)
AA Bertram C. sah seine Stunde gekommen den endgültigen Vernichtungsschlag gegen die Familie F. zu führen. Einer der treuesten Helfershelfer vom AA Bertram C. und den Js, nämlich Polizist Volker W. (Heinz J. und Volker W. sind schon seit Jahren per DU) war selbstredend mit von der Partie (zum vierten Mal). Auch Polizist Volker W. nutzte die Gelegenheit zu zeigen, dass im Landgerichtsbezirk LD vor 7 Jahrzehnten die Uhren stehenblieben und sich bei Justiz und Polizei nichts geändert hat.

Landgerichtspräsident Theo F. krönt die Farce, stellt Strafantrag gegen Fs und LG-Richter Christian K. verurteilt D.F. zu 6 Monaten Gefängnis

Um das Unrecht gegen Fs zu krönen, stellte (“Landgerichtspräsident”) Theo F. Strafantrag gegen Fs!

Zur Erinnerung, was vorgefallen war:
Heinz J. schrie folgendes:
“Die Alte da wird zwangseingewiesen, der Staatsanwalt hat das beantragt und der Richter aus Landau hat dem zugestimmt.” “Der Richter K. aus Landau sagt auch, sowas gehört aus dem Verkehr gezogen. Das sind Asoziale.” “Fragt doch den Richter K. Ich kanns euch schwarz auf weiß zeigen, dass der auch sagt, die Alte ist eine stinkende Geisteskranke.”
Fs stellten deshalb Strafantrag gegen Heinz J. und der
(“Landgerichtspräsident”) Theo F. stellt Strafantrag gegen Fs! Begründung: Fs hätten den Richter K. verleumdet und beleidigt!

Unglaublich wie weit alle gehen, weil im Jahr 2002 Amtsa Bertram C. und Osta Klaus H. beschlossen die Familie F. zu vernichten. Wie wenig denkende Menschen es gibt. Nichts hat sich in Deutschland geändert. Ein Hetzer schreit lauthals Primitivparolen und die Meisten schreien hinterher. Je abartiger und perverser Einer ist, desto eifriger machen alle mit.
Selbst der (“Landgerichtspräsident”) Theo F. trägt seinen Teil dazu bei. !!! Gratulation, toll Herr Theo F. !!!
LG-Richter Christian K. verurteilte dann daraufhin D.F. zu 6 Monaten Gefängnis!, da D.F. den Richter Helmut K. verleumdet hätte! Verurteilung trotz besseren Wissens!

Max Liebermann sagte zur Machtergreifung der Nazis:
“Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte
.” Ja, ein Nazi wär dies noch wert gewesen, aber an dieser Sache sind welche beteiligt, die sind es noch nicht einmal wert, dass man vor ihnen auskotzt.

Ein Beschluss in anderer Angelegenheit LG Landau zu Beschlagnahmungen von Computern. Im Jahr 2010 verstieß der Richter Bork, Landau, gegen diesen im eigenem Haus ergangenen Beschluss und stellte wieder einen Beschluss zur Hausstürmung bei Fs aus, und dass zum etlichsten Male das Haus der Fs leerzuräumen sei. Beantragt war dies von der OSta Häußler Nachfolgerin, Sta Anke L.

Durchsuchungsanträge der Staatsanwaltschaft müssen hinreichend bestimmt sein

Landgericht Landau, Beschluss v. 24.09.2008 – Az.: 3 Qs 130/08

Leitsatz:

1. Ein Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft muss hinreichend bestimmt sein.

2. Der Hinweis auf die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen reicht nicht aus.

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Ermittlungsrichter eine Durchsuchungsmaßnahme der Wohnung einschließlich der dort vorhandenen Hardware. Sie begründete dies mit dem Verweis auf die “bisherigen polizeilichen Ermittlungen” und dass der Verdacht einer Straftat vorlag.

Der Ermittlungsrichter wies den Antrag zurück. Er führte zur Begründung aus, dass es nicht seine Aufgabe sei, den gesamten Akteninhalt daraufhin auszuwerten, ob Tatsachen vorlägen, welche die gesamte Untersuchungshandlung rechtfertigen.

Entscheidung:

Die Kammer entschied, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht begründet war.

Der pauschale Verweis auf die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen und die schlichte Übersendung der Ermittlungsakte reiche für einen Antrag, mit dem in verfassungsrechtlich geschützte Rechte eingegriffen werden sollen, nicht aus. Insbesondere dann, wenn sensible Daten auf den beschlagnahmten Computern betroffen seien.

Zwar müsse der Ermittlungsrichter das Vorliegen der Voraussetzungen und eines Anfangverdachts in eigener Verantwortung prüfen. Dies entbinde die Staatsanwaltschaft jedoch nicht davon, tatsächliche Angaben zu konkretisieren und von anderen möglichen Taten des Beschuldigten abzugrenzen.

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In Freckenfeld wird Mord gespielt und die Justiz spielt mit

Aktz: 7107 Js 18677/05

Angeblicher Sachverhalt
Am 16.11.05 um circa 05:40 Uhr bis 06:00 Uhr soll D.F. als erstes Heinz J. bedroht haben und später soll D.F. versucht haben Stefanie J. zu erschlagen.
Wochen später wurden D.F. und ihrer Mutter, I.F., vom Polizisten Volker W. / Polizeiinspektion Wörth / 20 Anzeigen in den Briefkasten eingeworfen. Unter anderem war auch der Morgen vom 16.11.2005 dabei.

Die bearbeitente Staatsanwältin Damminger stellte die Anzeigen ein.
Daraufhin setzte sich Heinz Johler mit seinem langjährigem ………..!!!!!! ……… Staatsanwalt Klaus H. / Staatsanwaltschaft Landau / in Verbindung. Dieser gab der Akte ein neues Aktz. und erhob in allen 20 Fällen Anklage gegen D.F. und I.F.
Als die Anzeigen damals vom Polizisten Volker W. persönlich in den Briefkasten eingeworfen wurden, brannte D.F. eine CD mit der Überwachungsaufnahme vom 16.11.2005. Obwohl diese Aufnahme eindeutig belegt, dass ausschließlich Js plebejisch Pöbeln, bedrohen und Fs sich im Haus befanden, erhob der Johler / Güll-Freund OSta Klaus H. Anklage.
Jahre später, im Dezember 2008, verhandelte Richterin Rippb., Amtsgericht 76870 Kandel, diese Anklagen.
Stefanie J., Elfriede J., Heinz J., Hildegard G., alle vier machten nachweislich Falschaussagen bei Gericht.
Richterin Rippb. lehnte in diesem Verfahren über 20 Beweismittelanträge ab und verbot sogar D. und I.F., dass sie sich zu den Anklagen äußern durften. D. und I.F. erhielten sozusagen absolutes Redeverbot. !!!

Anmerkung: Was Fs mit der Justiz seit Juni 2002 erleben, erinnert an bestimmte großdeutsche Zeiten!

Tatsächlicher Sachverhalt 16.11.2005 05:40 Uhr belegt durch die Überwachungsaufnahme
H.J. randalierte morgens mal wieder vorm Haus der Fs. Unter anderem warf er mal wieder Steine gegen Fs Fenster (dabei gingen schon häufiger Fensterscheiben zu Bruch. Kommentar jedesmal Staatsanwaltschaft Landau: Dies stellt keine strafbare Sachbeschädigung dar). D.F. wurde wach und schaltete die Überwachungskamera an. Zudem sah D. F., dass Hildegard G., die exact gegenüber von Fs wohnt, im Bademantel vor der Haustüre stand. ! Es war Mitte November und kalt! und Hildegard G. stand im Bademantel vor der Haustür! Deshalb stellte sich D.F. zudem ans Fenster, um die Vorgänge genau zu verfolgen. Dabei beobachtete D.F. unter anderem, dass Heinz Johler eine Eisenstange auf seine Grundstücksmauer legte!

Auf der Videoüberwachungsaufnahme:
Man kann akustisch das Rumlaufen und Pöbeln von Heinz J. auf dieser Aufnahme verfolgen. Um 05:48 Uhr ! fährt Heinz J. weg ! pro forma!
05:56 Uhr geht Stefanie J. an ihr Auto. Bleibt vor dem Kofferraum eine Weile stehen und fängt dann an laut Hilfe zu schreien. Elfriede J. steht auf der Haustreppe und schreit ebenfalls mehrfach laut um Hilfe. Man hört deutlich, dass dies alles gespielte Hilfeschreie sind. Hildegard G. schreit: “Ruft die Polizei!” und Elfriede J. schreit zurück:”Wir haben schon lange die Polizei angerufen!”
05:57 Uhr Heinz J. war einmal im Kreis gefahren, hatte ein paar Häuser von Fs entfernt geparkt und kam nun wie abgesprochen angefahren und hielt direkt vorm Hauseingang der Familie F. und begann lauthals gröhlend vorm Haus der Fs zu schreien:”Kum nure nausch Baschdard. Ich schlach dich tot Baschdard … ” und so weiter
In dieser Form geht es ständig seit Jahren vorm Haus der Fs ab.
Die Landauer Justiz unterstützt diese Treibjagd der Gs und Js auf die Familie F. seit Juni 2002. Grund: D.F. ist körperbehindert. Zudem gibt es etliche Aufnahmen von Heinz J. auf denen rassistische Reden festgehalten sind, dies sichert Heinz J. die völlige Unterstützung einiger Polizisten, zahlreicher Staatsanwälte und sämtlicher Richter.

Fakt und Fazit:
Vier Personen machen belegbar ungestraft Falschaussagen. Richterin Rippb. kannte ja diese Überwachungsaufnahme, weil Fs diese bei Gericht nochmals auf CD gebrannt eingereicht hatten, um nun so zu tun, als wäre sie eine Richterin (was diese Frau nun wirklich nicht ist, sie kassiert nur das Gehalt einer Richterin, ansonsten ist sie alles Mögliche, aber eben keine Richterin), wie gesagt, um nun so zu tun, als wäre sie eine Richterin, stellte sie großmütig diese Anklage ein. Der wahre Grund war, dass Richterin Rippb. eben diese Aufnahme kannte und wusste, dass auf der Aufnahme mehrere Straftaten der Js und Gs festgehalten sind. Mit solchen Machenschaften werden Straftaten der Js und Gs seit Jahren von Staatsanwälten und Richtern gedeckt.

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