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Landau Justiz unfassbare Skandale

Tagesarchive: 5. Februar 2011

Staatsanwaltschaft Landau Inkarnation der Justizwillkür

Staatsanwaltschaft-Landau/Pfalz Hausstürmung unter vorsätzlicher Vorspiegelung falscher Tatsachen

Ein extrem krasser Fall von Justizwillkür ist die widerrechtliche Hausstürmung vom 01.04.2007, angezettelt durch Bertram C. (Staatsanwaltschaft Landau) unter auffällig aktiver Teilnahme des Polizisten Volker W. (Polizeiinspektion Wörth).
Mit wissentlich vorsätzlichen Falschangaben ließ Bertram C. (Staatsanwaltschaft Landau) von Richterin Isabell Br.-Mä. (Amtsgericht Landau) einen Hausdurchsuchungsbeschluss, sowie einen Beschlagnahmebeschluss ausstellen.
Um Bertram C. zu dienen, handelte Richterin Isabell Br.-Mä. in völlig unzulässiger Weise.

Sachverhalt:
Am 03.02.2007 pöbelte Heinz J. vorm Haus der Familie F. die Familie D. an. Unter anderem schrie Heinz J. dabei folgende Sätze: „Die Alte da wird zwangseingewiesen, der Staatsanwalt hat das beantragt und der Richter aus Landau hat dem zugestimmt.“ „Der Richter K. aus Landau sagt auch, sowas gehört aus dem Verkehr gezogen. Das sind Asoziale.“ „Fragt doch den Richter K. Ich kanns euch schwarz auf weiß zeigen, dass der auch sagt, die Alte ist eine stinkende Geisteskranke.“

Frau Theresia D. gab über diesen Vorfall eine eidesstattliche Versicherung ab. Kurz darauf wurde Frau Theresia D. vom Polizisten Volker W. angerufen. Zielsetzung, Frau Theresia D. sollte eingeschüchtert werden, dies misslang. Daraufhin rief Heinz J. bei Theresia D. ein und versuchte diese einzuschüchtern. Daher schrieb Frau Theresia D. am 20.02.2007 einen weiteren Brief an den Polizisten Volker W..

Soweit die belegbaren wahren Fakten, nach der eidesstattlichen versicherung und dem Video, das, was die Staatsanwaltschaft Landau und die Richter daraus produzierten, um den Justizschützling Heinz J. zu decken und weitere Terroraktionen gegen die Familie F. zu starten.

Als Amtsa Bertram C. die eidesstattliche Versicherung der Frau Theresia D. auf den Tisch liegen hatte, mitsamt dem Strafantrag von D.F., erfand Bertram C. folgende Lüge. Amtsa Bertram C. behauptete (obwohl er wusste, dass die eidesstattliche Versicherung echt war), D.F. hätte die eidesstattliche Versicherung gefälscht.
Dies war nicht das erste Mal dass Bertram C. zum Schutz des Heinz J. mit vorsätzlich falschen Angaben abeitete und auch nicht das letzte Mal. (Dasselbe trifft auch auf OSta Klaus H. zu und weitere Staatsanwälte und Richter)

Richterin Isabell Br.-Mä. stellte einzig auf die Behauptung des Amtsa Bertram C. einen Beschluss zur Hausdurchsuchung und zur Beschlagnahme sämtlicher Elektrogeräte aus. Der Beschluss bezog sich auf die Wohnung von D.F.! Übrigens, richtig gelesen. Sämtliche Elektrogeräte! Nicht Beweismittel, sondern angeordet war und wurde auch getan, das Haus der Fs komplett leer zu räumen!

Somit handelte Richterin Br.-Mä. völlig unzulässig, sie hätte von der Staatsanwaltschaft den Nachweis verlangen müssen, dass die eidesstattliche Versicherung gefälscht ist. In Landau scheint es üblich zu sein, dass Richter sich nicht für Fakten, Tatsachen, Beweismittel interessieren, sondern einzig auf Behauptungen von Amtsanwälten und Staatsanwälten Beschlüsse erlassen und Urteile sprechen.

Unter Leitung von Amtsa Bertram C. findet am 1.04.2007 in Wildwestmanier eine Hausstürmung bei Fs statt

AA Bertram C. ließ es sich nicht nehmen, die Terroraktion gegen Fs zu leiten. Mehrere große Einsatzwagen der Polizei fuhren bei Fs vor! (Anmerkung: Das war zu diesem Zeitpunkt bereits die vierte derartige Unrechtsaktion gegen Fs!)
AA Bertram C. sah seine Stunde gekommen den endgültigen Vernichtungsschlag gegen die Familie F. zu führen. Einer der treuesten Helfershelfer vom AA Bertram C. und den Js, nämlich Polizist Volker W. (Heinz J. und Volker W. sind schon seit Jahren per DU) war selbstredend mit von der Partie (zum vierten Mal). Auch Polizist Volker W. nutzte die Gelegenheit zu zeigen, dass im Landgerichtsbezirk LD vor 7 Jahrzehnten die Uhren stehenblieben und sich bei Justiz und Polizei nichts geändert hat.

Landgerichtspräsident Theo F. krönt die Farce, stellt Strafantrag gegen Fs und LG-Richter Christian K. verurteilt D.F. zu 6 Monaten Gefängnis

Um das Unrecht gegen Fs zu krönen, stellte („Landgerichtspräsident“) Theo F. Strafantrag gegen Fs!

Zur Erinnerung, was vorgefallen war:
Heinz J. schrie folgendes:
„Die Alte da wird zwangseingewiesen, der Staatsanwalt hat das beantragt und der Richter aus Landau hat dem zugestimmt.“ „Der Richter K. aus Landau sagt auch, sowas gehört aus dem Verkehr gezogen. Das sind Asoziale.“ „Fragt doch den Richter K. Ich kanns euch schwarz auf weiß zeigen, dass der auch sagt, die Alte ist eine stinkende Geisteskranke.“
Fs stellten deshalb Strafantrag gegen Heinz J. und der
(„Landgerichtspräsident“) Theo F. stellt Strafantrag gegen Fs! Begründung: Fs hätten den Richter K. verleumdet und beleidigt!

Unglaublich wie weit alle gehen, weil im Jahr 2002 Amtsa Bertram C. und Osta Klaus H. beschlossen die Familie F. zu vernichten. Wie wenig denkende Menschen es gibt. Nichts hat sich in Deutschland geändert. Ein Hetzer schreit lauthals Primitivparolen und die Meisten schreien hinterher. Je abartiger und perverser Einer ist, desto eifriger machen alle mit.
Selbst der („Landgerichtspräsident“) Theo F. trägt seinen Teil dazu bei. !!! Gratulation, toll Herr Theo F. !!!
LG-Richter Christian K. verurteilte dann daraufhin D.F. zu 6 Monaten Gefängnis!, da D.F. den Richter Helmut K. verleumdet hätte! Verurteilung trotz besseren Wissens!

Max Liebermann sagte zur Machtergreifung der Nazis:
„Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte
.“ Ja, ein Nazi wär dies noch wert gewesen, aber an dieser Sache sind welche beteiligt, die sind es noch nicht einmal wert, dass man vor ihnen auskotzt.

Ein Beschluss in anderer Angelegenheit LG Landau zu Beschlagnahmungen von Computern. Im Jahr 2010 verstieß der Richter Bork, Landau, gegen diesen im eigenem Haus ergangenen Beschluss und stellte wieder einen Beschluss zur Hausstürmung bei Fs aus, und dass zum etlichsten Male das Haus der Fs leerzuräumen sei. Beantragt war dies von der OSta Häußler Nachfolgerin, Sta Anke L.

Durchsuchungsanträge der Staatsanwaltschaft müssen hinreichend bestimmt sein

Landgericht Landau, Beschluss v. 24.09.2008 – Az.: 3 Qs 130/08

Leitsatz:

1. Ein Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft muss hinreichend bestimmt sein.

2. Der Hinweis auf die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen reicht nicht aus.

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Ermittlungsrichter eine Durchsuchungsmaßnahme der Wohnung einschließlich der dort vorhandenen Hardware. Sie begründete dies mit dem Verweis auf die „bisherigen polizeilichen Ermittlungen“ und dass der Verdacht einer Straftat vorlag.

Der Ermittlungsrichter wies den Antrag zurück. Er führte zur Begründung aus, dass es nicht seine Aufgabe sei, den gesamten Akteninhalt daraufhin auszuwerten, ob Tatsachen vorlägen, welche die gesamte Untersuchungshandlung rechtfertigen.

Entscheidung:

Die Kammer entschied, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht begründet war.

Der pauschale Verweis auf die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen und die schlichte Übersendung der Ermittlungsakte reiche für einen Antrag, mit dem in verfassungsrechtlich geschützte Rechte eingegriffen werden sollen, nicht aus. Insbesondere dann, wenn sensible Daten auf den beschlagnahmten Computern betroffen seien.

Zwar müsse der Ermittlungsrichter das Vorliegen der Voraussetzungen und eines Anfangverdachts in eigener Verantwortung prüfen. Dies entbinde die Staatsanwaltschaft jedoch nicht davon, tatsächliche Angaben zu konkretisieren und von anderen möglichen Taten des Beschuldigten abzugrenzen.

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