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In Freckenfeld wird Mord gespielt und die Justiz spielt mit

Aktz: 7107 Js 18677/05

Angeblicher Sachverhalt
Am 16.11.05 um circa 05:40 Uhr bis 06:00 Uhr soll D.F. als erstes Heinz J. bedroht haben und später soll D.F. versucht haben Stefanie J. zu erschlagen.
Wochen später wurden D.F. und ihrer Mutter, I.F., vom Polizisten Volker W. / Polizeiinspektion Wörth / 20 Anzeigen in den Briefkasten eingeworfen. Unter anderem war auch der Morgen vom 16.11.2005 dabei.

Die bearbeitente Staatsanwältin Damminger stellte die Anzeigen ein.
Daraufhin setzte sich Heinz Johler mit seinem langjährigem ………..!!!!!! ……… Staatsanwalt Klaus H. / Staatsanwaltschaft Landau / in Verbindung. Dieser gab der Akte ein neues Aktz. und erhob in allen 20 Fällen Anklage gegen D.F. und I.F.
Als die Anzeigen damals vom Polizisten Volker W. persönlich in den Briefkasten eingeworfen wurden, brannte D.F. eine CD mit der Überwachungsaufnahme vom 16.11.2005. Obwohl diese Aufnahme eindeutig belegt, dass ausschließlich Js plebejisch Pöbeln, bedrohen und Fs sich im Haus befanden, erhob der Johler / Güll-Freund OSta Klaus H. Anklage.
Jahre später, im Dezember 2008, verhandelte Richterin Rippb., Amtsgericht 76870 Kandel, diese Anklagen.
Stefanie J., Elfriede J., Heinz J., Hildegard G., alle vier machten nachweislich Falschaussagen bei Gericht.
Richterin Rippb. lehnte in diesem Verfahren über 20 Beweismittelanträge ab und verbot sogar D. und I.F., dass sie sich zu den Anklagen äußern durften. D. und I.F. erhielten sozusagen absolutes Redeverbot. !!!

Anmerkung: Was Fs mit der Justiz seit Juni 2002 erleben, erinnert an bestimmte großdeutsche Zeiten!

Tatsächlicher Sachverhalt 16.11.2005 05:40 Uhr belegt durch die Überwachungsaufnahme
H.J. randalierte morgens mal wieder vorm Haus der Fs. Unter anderem warf er mal wieder Steine gegen Fs Fenster (dabei gingen schon häufiger Fensterscheiben zu Bruch. Kommentar jedesmal Staatsanwaltschaft Landau: Dies stellt keine strafbare Sachbeschädigung dar). D.F. wurde wach und schaltete die Überwachungskamera an. Zudem sah D. F., dass Hildegard G., die exact gegenüber von Fs wohnt, im Bademantel vor der Haustüre stand. ! Es war Mitte November und kalt! und Hildegard G. stand im Bademantel vor der Haustür! Deshalb stellte sich D.F. zudem ans Fenster, um die Vorgänge genau zu verfolgen. Dabei beobachtete D.F. unter anderem, dass Heinz Johler eine Eisenstange auf seine Grundstücksmauer legte!

Auf der Videoüberwachungsaufnahme:
Man kann akustisch das Rumlaufen und Pöbeln von Heinz J. auf dieser Aufnahme verfolgen. Um 05:48 Uhr ! fährt Heinz J. weg ! pro forma!
05:56 Uhr geht Stefanie J. an ihr Auto. Bleibt vor dem Kofferraum eine Weile stehen und fängt dann an laut Hilfe zu schreien. Elfriede J. steht auf der Haustreppe und schreit ebenfalls mehrfach laut um Hilfe. Man hört deutlich, dass dies alles gespielte Hilfeschreie sind. Hildegard G. schreit: „Ruft die Polizei!“ und Elfriede J. schreit zurück:“Wir haben schon lange die Polizei angerufen!“
05:57 Uhr Heinz J. war einmal im Kreis gefahren, hatte ein paar Häuser von Fs entfernt geparkt und kam nun wie abgesprochen angefahren und hielt direkt vorm Hauseingang der Familie F. und begann lauthals gröhlend vorm Haus der Fs zu schreien:“Kum nure nausch Baschdard. Ich schlach dich tot Baschdard … “ und so weiter
In dieser Form geht es ständig seit Jahren vorm Haus der Fs ab.
Die Landauer Justiz unterstützt diese Treibjagd der Gs und Js auf die Familie F. seit Juni 2002. Grund: D.F. ist körperbehindert. Zudem gibt es etliche Aufnahmen von Heinz J. auf denen rassistische Reden festgehalten sind, dies sichert Heinz J. die völlige Unterstützung einiger Polizisten, zahlreicher Staatsanwälte und sämtlicher Richter.

Fakt und Fazit:
Vier Personen machen belegbar ungestraft Falschaussagen. Richterin Rippb. kannte ja diese Überwachungsaufnahme, weil Fs diese bei Gericht nochmals auf CD gebrannt eingereicht hatten, um nun so zu tun, als wäre sie eine Richterin (was diese Frau nun wirklich nicht ist, sie kassiert nur das Gehalt einer Richterin, ansonsten ist sie alles Mögliche, aber eben keine Richterin), wie gesagt, um nun so zu tun, als wäre sie eine Richterin, stellte sie großmütig diese Anklage ein. Der wahre Grund war, dass Richterin Rippb. eben diese Aufnahme kannte und wusste, dass auf der Aufnahme mehrere Straftaten der Js und Gs festgehalten sind. Mit solchen Machenschaften werden Straftaten der Js und Gs seit Jahren von Staatsanwälten und Richtern gedeckt.

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