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Landgericht Landau, Gefängnisstrafe für D.F. weil sie Nachts im Bett lag und schlief

Aktz: 7107 Js 18679/05

Ist schlafen strafbar? Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Landau, der Richterin Rippb. (nicht mehr in Kandel) vom Amtsgericht Kandel und letztendlich sogar vom Landgericht Landau in der Berufung bestätigt, ist schlafen hoch strafbar.
Obwohl D.F. aus der Ortsgemeinde Freckenfeld nachweislich am 28.11.2005 um 00:32 Uhr Zuhause in ihrem Bett lag und schlief, wurde sie genau deswegen zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.

Angeblicher Sachverhalt:
Heinz J., Elfriede J., Stefanie J. wohnhaft Freckenfeld stellte vorsätzlich mit Falschangaben Strafantrag gegen D.F. wohnhaft Freckenfeld

Js behaupteten, sie wären um circa 00:30 Uhr am 28.11.2005 nach Hause gekommen. D.F. hätte die Familie aufgelauert, massiv bedroht und beleidigt. Unter Todesangst hätte sich die Familie J. ins Haus gerettet.
Diese Aussage wiederholten alle drei Js auch vor Gericht. Wobei Elfriede J. in Tränen ausbrach und Richterin Rippb. ihr vollstes Verständnis bekundete, dass Elfriede J. immer noch unter Schock stehen würde, wenn man Nachts nach Hause kommt und um sein Leben fürchten muss.

Beweisbare Tatsache ist folgendes:
Am 27.11.2005 legte sich D.F. kurz nach 22 Uhr ins Bett. Kurz nach Mitternacht 28.11.2005 wurde D.F. durch lautes Gröhlen des Heinz J. geweckt. D.F. stand auf, lief ins Parterre in die Küche und schaltete die Videoüberwachungskamera an. Heinz J. war mittlerweile ins Auto gestiegen und weggefahren. D.F. legte sich wieder ins Bett, ließ aber die Überwachungskamera laufen.
Morgens kontrolliete D.F. das Überwachungsband und entdeckte folgendes. Heinz, Elfriede, Stefanie J. kamen um circa 00:32 Uhr nach Hause. Stiegen aus dem Auto und gingen ins Haus. Da der Hund von Js (seit Jahren jede Nacht) kläffte, ging Heinz J nochmals zurück.
Heinz J. ging ins Haus.
Kurz darauf kam Heinz J. wieder raus und lief draußen herum.
Um 00:51 Uhr tauchte Polizei auf, parkte vor Johlers Haus, ging ins Haus. Um 00:58 Uhr fuhr die Polizei wieder weg.
Um 01:29 Uhr ging Heinz J., mit seiner Tochter Stefanie J., zu seinem Auto. Heinz J. hatte einen Werkzeugkasten in der Hand. Beide stiegen ins Auto und fuhren weg.
Um 02:15 Uhr kamen Heinz J. und Stefanie J. zurück. Stiegen aus dem Auto und gingen ins Haus.

Wochen später wurden D.F. und ihrer Mutter, I.F., vom guten Johler Freund (beide gleiche Gesinnung), Polizist Volker W. ,20 Anzeigen in den Briefkasten eingeworfen. Unter anderem war auch die Nacht vom 28.11.2005 dabei.
Die Anzeige war nicht bei den Polizeibeamten gestellt, die in der Nacht vom 28.11.2005 bei Js waren, sondern Wochen später beim Polzisten Volker W. in Wörth.
Die bearbeiteten Staatsanwältin Damminger stellte die Anzeigen ein.
Daraufhin setzte sich Heinz J. mit seinem langjährigem ………..!!!!!! ……… Staatsanwalt Klaus H. / Staatsanwaltschaft Landau / in Verbindung. Dieser gab der Akte ein neues Aktz. und erhob in allen 20 Fällen Anklage gegen D.F. und I.F.

Zwischenbemerkung: In der Nacht vom 28.11.2005 erschien die Polizei bei Js, weil Stefanie J. einen Unfall gebaut hatte. Besonders interessant ist die Tatsache, dass Heinz und Stefanie J. nochmals in dieser Nacht das Haus verließen und einen Werkzeugkasten mitnahmen und erst nach 45 Minuten zurückkehrten.

Nach über 3 Jahren, im Dezember 2008, verhandelte Richterin Rippb., Amtsgericht 76870 Kandel, diese Anklage.

Fs beantragten die Polizei, die in dieser Nacht vor Ort war zu laden. Beweisantrag wurde abgelehnt.
Fs beantragten mehrfach das Videoband (sowie viele weitere Videobänder) als Beweismittel abspielen zu dürfen. Beweisantrag wurde abgelehnt.
Insgesamt lehnte Richterin Rippb. über 20 verschiedene gestellte Beweisanträge ab. (Wird seit 2002 von allen Richtern prinzipiell so gehandhabt. Fs dürfen generell in Verhandlungen nichts sagen und alle benannten Zeugen werden niemals geladen. Alle von Fs eingereichten Beweismittel werden nicht nur generell ignoriert sondern verschwinden generell aus den Akten).
So wird es mit der Familie F. seit 2002 bei allen Verhandlungen getrieben.
Fs hatten insgesamt zu diesem Anzeigenkomplex über 70zig VideoCD’s eingereicht, sowie etliche andere Beweisunterlagen, kein einziges Beweisstück wurde in die Verhandlungen miteinbezogen.
Weshalb stellten Js nicht in der Nacht Strafantrag? Sehr einfach! In dieser Nacht schneite es. Hätten Js ihre Lügengeschichten diesen Beamten erzählt (noch dazu neutrale Beamte aus Landau), so hätte folgendes Risiko bestanden. Wären diese Polizisten zum Haus der Familie F. gegangen, so hätten diese bemerkt, dass nirgends Fußspuren waren!
Insbesondere die Wetterbedingungen, die auf dem Band ersichtlich sind, belegen die Echtheit der Überwachungsaufnahme. Das Originalband ist mehrere Stunden lang. Ferner ist die Echtheit der Aufnahme durch das Auftauchen der Polizei belegt.

Endurteil Berufung Landau für die Nacht vom 28.11.2005 4 Monate Gefängnis für D.F.! Seit 2002 hagelt es fortwährend solche Urteile! Wenn Stefanie J. einen Unfall hat und D.F. in ihrem Bett schläft, so ist das laut Urteil Landgericht Landau eine schwerwiegende Straftat, für die man ins Gefängnis muss!!!

Im vorliegendem Fall wurde das Beweisvideo nicht zugelassen, um Js Falschaussagen vor Gericht abzudecken. Mit dieser Methode werden seit 2002 alle falschen Verdächtigen von Js gegenüber der Familie F. gedeckt.

 

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