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kurz für Nichtjuristen

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Ottonormalverbraucher glaubt oftmals, anhand von Akten sind Sachlage nachvollziehbar. Dies ist ein Riesenirrtum. Staatsanwälte legen Akten auf bestimmte Zielsetzungen an. Was nicht zur Zielsetzung passt, liegt nicht in Akten.

Bei Strafprozessen wird bei Amtsgerichtsverhandlungen ein Protokoll geschrieben. Anhand dieser Protokolle ist ebenfalls nichts nachvollziehbar. Richter und Staatsanwälte befragen Zeugen nicht, Richter und Staatsanwälte geben gewünschte Antworten vor. Beispiel: „Nicht wahr, Sie waren schwer verletzt, weil die Angeklagte ohne jeden Grund auf Sie einschlug.“ Dann kommt ein Ja des anderen und im Protokoll steht danach: „Die Zeugin gab an, dass Sie schwer verletzt war, weil die Angeklagte grundlos auf Sie einschlug.“

Beim Landgericht gehts noch chaotischer zu. Nichts wird protokolliert! Die Richter machen handschriftliche Notizen. Logo, Richter notieren nur das, was später in ihr bereits vorher abgefasstes Urteil passt.

Die Landauer Staatsanwaltschaft hat zudem einige Polizisten, die auch in Verfahren als Zeugen auftreten, mit denen diese Polizisten gar nichts zu tun haben. Neutrale Polizisten, die nicht in die Pläne der Staatsanwaltschaft passen, werden nie geladen, dies wird natürlich vorher mit den Richtern abgesprochen.

Ein Bespiel hier: Aktz.: 7291 Js 008560/04 & Aktz.: 7217 Js 008562/04 zwei Polizisten aus Ludwigshafen waren zufällig in der Nähe von Freckenfeld, als Heinz J. die zwei Frauen D.F. und I.F. brutal zusammenschlug. Diese Polizisten verfassten einen Bericht. Nun war dieser Polizeibericht aber gegen Heinz J. und seine Tochter Michaela J., gerichtet. Somit unbrauchbar für die Staatsanwaltschaft Landau. Deshalb beauftragte AA Bertram C. am 28.5.2004 (über 3 Monate nach der Tat des Heinz J.) den Duz-Freund-Polizisten des Heinz J, den Volker W., etwas anderes zu schreiben. Bei den späteren Prozessen wurde die Ladung der zwei Polizisten aus LU verweigert und Volker W. sagte gegen Fs aus. Der Originalpolizeibericht der zwei Polizisten, die vor Ort waren, hat sich in Luft aufgelöst und tauchte in keiner Verhandlung auf.

In Gerichtsprotokollen lesen Sie nie was wer sagte, sondern nur die von den Richtern und Staatsanwälten gewünschten Vorgaben. Alles wird manipuliert.

Der nächste große Irrtum ist die Annahme, dass bei Verhandlungen die Zeugen geladen würden, die zur Sache etwas aussagen können. So ist es nicht. Es werden nur die Zeugen geladen, die der Zielsetzung der Staatsanwälte und Richter dienen. Zeugen werden gesiebt.

Falsch ist auch die Meinung, Angeklagte dürften bei Gericht zur Sache sich äußern oder Beweismittel vorlegen.

Beim Amtsgericht Kandel durften Fs sich noch niemals zu einer Sache äußern. Niemals wurden von Fs benannte Zeugen geladen. Auf diesem Blog befinden sich Video-Bild-Tonaufnahmen, Dokumente. Was Fs im voraus der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht einreichten, befand sich nie in den Akten. Wollten Fs bei den Verhandlungen die Unterlagen nochmals übergeben, lehnten die Richter fast immer ab. Wurden die Unterlagen angenommen, waren diese kurz darauf wiederum aus den Akten verschwunden.

Wenn einmal ein Beweismittel von Fs in Protokolle oder Urteile erwähnt wird, so wird exact das Gegenteil von dem geschildert, was sich auf den Aufnahmen befindet, oder in den Dokumenten nachzulesen ist.

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